Fax an die Krankenkasse oder das Jobcenter senden – ohne Faxgerät
„Bitte reichen Sie die fehlenden Unterlagen bis zum … ein." Wer Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Leistungen der Krankenkasse bezieht, kennt solche Schreiben. Viele Jobcenter, Arbeitsagenturen und Krankenkassen bieten inzwischen Online-Portale und Apps an – aber nicht jeder hat dort ein Konto, nicht jedes Dokument lässt sich hochladen, und manchmal muss es einfach schnell gehen. Das Fax ist dann ein schneller, schriftlicher Weg, der bei Behörden und Krankenkassen nach wie vor funktioniert.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen Sie typischerweise faxen, wie Sie die richtige Faxnummer finden und wie Sie ohne eigenes Faxgerät senden.
Welche Unterlagen werden typischerweise gefaxt?
An das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit:
- Weiterbewilligungsantrag und angeforderte Nachweise (z. B. Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Mietbescheinigung, Nebenkostenabrechnung)
- Veränderungsmitteilungen – etwa bei neuer Arbeit, Umzug oder Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft
- Bewerbungsnachweise oder Bescheinigungen für eine Maßnahme
- Widerspruch gegen einen Bescheid
An die Krankenkasse:
- Anträge, etwa für Hilfsmittel, Reha oder Kostenerstattung
- Ärztliche Bescheinigungen und Verordnungen, sofern die Kasse sie bei Ihnen anfordert
- Unterlagen zur Familienversicherung oder zum Krankengeld
- Widerspruch gegen eine Ablehnung
Gut zu wissen: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für gesetzlich versicherte Beschäftigte übermittelt die Arztpraxis seit 2023 in der Regel elektronisch (eAU). Die müssen Sie also meist nicht selbst an die Krankenkasse schicken.
Die richtige Faxnummer finden
Jobcenter, Arbeitsagenturen und Krankenkassen haben keine einheitliche bundesweite Faxnummer. Jede Stelle ist örtlich organisiert, und oft hat sogar jede Abteilung eine eigene Nummer. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Nummern, sondern zeigen Ihnen, wo Sie die richtige finden:
- Auf dem letzten Schreiben. Im Briefkopf oder in der Fußzeile von Bescheid oder Aufforderungsschreiben steht in der Regel die Faxnummer der zuständigen Stelle. Das ist fast immer die beste Wahl, denn so landet Ihr Fax direkt bei Ihrem Team bzw. Ihrer Sachbearbeitung.
- Auf der Website. Suchen Sie nach „Jobcenter [Ihre Stadt] Kontakt" bzw. auf der Website Ihrer Krankenkasse nach „Kontakt" oder „Geschäftsstelle". Achten Sie darauf, dass es die offizielle Seite ist.
- Telefonisch nachfragen. Rufen Sie die Servicenummer an und fragen Sie nach der Faxnummer für Ihr Anliegen.
Nehmen Sie keine Faxnummern aus Foren oder alten Verzeichnissen. Gerade bei Gesundheitsdaten und Sozialleistungen ist es wichtig, dass das Fax bei der richtigen Stelle ankommt.
Für den Renten Service der Deutschen Post, der Renten im Auftrag der Rentenversicherung auszahlt, haben wir die Faxnummer für Rentner in Deutschland und die Faxnummer für Rentner im Ausland zusammengestellt. Weitere Nummern finden Sie unter Faxnummern in Deutschland.
So bereiten Sie das Fax vor
Damit Ihre Unterlagen sofort zugeordnet werden, gehören auf die erste Seite (oder auf ein Deckblatt):
- Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Beim Jobcenter: die Nummer der Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer) bzw. Ihre Kundennummer
- Bei der Krankenkasse: Ihre Krankenversichertennummer
- Bezug: z. B. „Ihr Schreiben vom 15.09.2026 – angeforderte Unterlagen"
- Eine Liste der beigefügten Dokumente und die Gesamtzahl der Seiten
Fassen Sie alles zu einem PDF zusammen, damit die Seiten in der richtigen Reihenfolge ankommen. Ein Fax kommt in Schwarzweiß an: Fotografieren Sie Dokumente bei gutem Licht und von oben, damit sie lesbar bleiben. Bei Kontoauszügen für das Jobcenter dürfen Sie bei Ausgaben unter Umständen den Empfänger schwärzen, etwa bei Beiträgen an Parteien, Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften – die Beträge müssen aber erkennbar bleiben. Fragen Sie im Zweifel nach.
Ein Fax ist eine Kopie. Bewahren Sie Originale auf – manche Stellen möchten etwa eine Vollmacht oder bestimmte Bescheinigungen noch im Original sehen.
So senden Sie das Fax ohne Faxgerät
- Dokument hochladen. Öffnen Sie JustFax Online im Browser – am Computer oder am Handy – und laden Sie Ihr PDF oder Foto hoch. Wie Sie mit dem Handy scannen, erklärt unser Ratgeber Fax vom Handy senden.
- Faxnummer eingeben. Mit +49 und ohne führende Null der Vorwahl: Aus 0221 12345-678 wird +49 221 12345678.
- Bezahlen und senden. Ein Fax kostet 4,95 € für bis zu 4 Seiten, jede weitere Seite 0,55 € (ggf. zzgl. MwSt.). Der Betrag wird auf Ihrer Karte nur vorgemerkt und erst abgebucht, wenn das Fax zugestellt wurde.
Sie brauchen keine Anmeldung und kein Abo. Ist die Leitung besetzt, versucht das System es automatisch erneut. Schlägt die Zustellung endgültig fehl, zahlen Sie nichts.
Tipp für mehrere Unterlagen: Da 4 Seiten im Grundpreis enthalten sind und jede weitere Seite nur 0,55 € kostet, ist es meist günstiger, alles in einem Fax zu senden als in mehreren.
Nachweis aufbewahren
Nach der Zustellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Unter Fax abrufen sehen Sie zusätzlich Empfängernummer, Seitenzahl sowie Beginn und Ende jedes Übertragungsversuchs. Speichern Sie diese Angaben zusammen mit dem gesendeten Dokument.
Das ist wichtig, wenn es später heißt, Unterlagen seien nicht eingegangen – etwa wenn das Jobcenter Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen will. Ein Sendebericht ist zwar kein unumstößlicher Beweis dafür, dass das Fax vollständig angekommen ist, aber ein wichtiges Indiz. Bei Fristen lohnt sich ein kurzer Anruf, um den Eingang bestätigen zu lassen.
Widerspruch per Fax
Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein Fax genügt nach der Rechtsprechung der vorgeschriebenen Schriftform – eine einfache E-Mail dagegen meist nicht. Wie Sie die Frist berechnen und was in den Widerspruch gehört, erklärt unser Ratgeber Einspruch und Widerspruch per Fax.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihren Leistungen helfen Sozialverbände, Erwerbslosenberatungsstellen, die Unabhängige Patientenberatung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Häufige Fragen
Nimmt das Jobcenter Unterlagen per Fax an?
Ja, Jobcenter und Arbeitsagenturen nehmen Unterlagen in der Regel auch per Fax an. Die Faxnummer steht meist auf Ihrem Bescheid oder Aufforderungsschreiben. Daneben gibt es Online-Angebote wie jobcenter.digital.
Ist ein Fax an die Krankenkasse datenschutzkonform?
Ein Fax geht direkt an die gewählte Nummer. Wichtig ist vor allem, die richtige Nummer zu verwenden – am besten die aus einem Schreiben Ihrer Krankenkasse. Wie JustFax Online Ihre Daten schützt, lesen Sie im Ratgeber Online-Fax-Sicherheit.
Kann ich Faxe vom Jobcenter oder der Krankenkasse empfangen?
Nein. JustFax Online ist ein reiner Sendedienst. Antworten erhalten Sie wie gewohnt per Post oder über das Online-Postfach der jeweiligen Stelle.
Wie viel kostet ein Fax an das Jobcenter?
Mit JustFax Online 4,95 € für bis zu 4 Seiten, jede weitere Seite 0,55 € – und nur, wenn das Fax zugestellt wurde.
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