Rechtsdokumente per Fax online versenden
Auch 2026 laufen die meisten Dokumente per E-Mail oder über Online-Portale – doch im Rechtsverkehr hat das Fax seinen festen Platz behalten. Finanzämter, Jobcenter, Krankenkassen, Gerichte, Anwaltskanzleien und Hausverwaltungen geben ihre Faxnummer weiterhin im Briefkopf an. Ob Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, einen unterschriebenen Vertrag zurückschicken oder eine Vollmacht übermitteln – oft heißt es: „Schicken Sie es uns am besten per Fax."
Die gute Nachricht: Sie brauchen dafür kein Faxgerät. Mit einem Online-Faxdienst senden Sie Rechtsdokumente in wenigen Minuten vom Computer oder Handy. Dieser Leitfaden zeigt, welche Dokumente Sie in Deutschland per Fax wirksam einreichen können, wo das Fax nicht genügt, wie Sie Ihre Unterlagen vorbereiten und wie Sie eine Frist sicher wahren.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Bei wichtigen Fristen oder Streitfragen wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Warum Rechtsdokumente immer noch gefaxt werden
Das Fax hat im deutschen Recht eine Sonderstellung: Wo ein Gesetz verlangt, dass ein Rechtsbehelf „schriftlich" eingelegt wird – etwa der Einspruch beim Finanzamt oder der Widerspruch gegen einen Bescheid –, erkennen Behörden und Gerichte ein Fax seit Langem als schriftliche Einreichung an. Eine einfache E-Mail genügt dafür dagegen häufig nicht. Hinzu kommt der praktische Vorteil: Ein Fax ist in Sekunden beim Empfänger, während ein Brief ein bis mehrere Tage unterwegs ist. Wer am letzten Tag einer Frist handeln muss, ist mit dem Fax oft besser bedient als mit der Post.
Was gilt in Deutschland? Fax, Schriftform und Fristen
Ob ein Fax rechtlich ausreicht, hängt davon ab, welche Form das Gesetz für das jeweilige Dokument verlangt. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
Einspruch beim Finanzamt – per Fax möglich
Nach § 357 Abs. 1 AO ist der Einspruch „schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". Die Finanzverwaltung lässt den Einspruch per Telefax ausdrücklich zu (Anwendungserlass zur AO, zu § 357). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend – es muss aber erkennbar sein, wer den Einspruch einlegt. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO).
Widerspruch gegen Bescheide von Jobcenter, Krankenkasse und Behörden – per Fax möglich
Der Widerspruch gegen Bescheide von Jobcenter, Agentur für Arbeit, Krankenkasse oder Rentenversicherung ist binnen eines Monats „schriftlich" einzureichen (§ 84 Abs. 1 SGG); für andere Behördenbescheide gilt Entsprechendes nach § 70 Abs. 1 VwGO. Nach ständiger Rechtsprechung genügt ein Fax diesem Schriftformerfordernis, wenn erkennbar ist, von wem es stammt (z. B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 26.06.2012 – L 7 AS 205/11 B ER). Eine einfache E-Mail reicht nach derselben Entscheidung dagegen nicht.
Schriftsätze an Gerichte – für Privatpersonen per Fax möglich, für Anwälte nicht mehr
Wer sich selbst vertritt, darf vorbereitende Schriftsätze weiterhin per Fax an das Gericht senden; § 130 Nr. 6 ZPO lässt bei Telefax ausdrücklich „die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie" genügen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden gilt seit 2022 dagegen die Pflicht zur elektronischen Einreichung, in der Praxis über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) (§ 130d ZPO). Ein Fax vom Anwalt an das Gericht wahrt eine Frist deshalb in aller Regel nicht mehr. Beachten Sie außerdem, dass in manchen Verfahren Anwaltszwang besteht – dort können Sie als Privatperson ohnehin nicht selbst einreichen.
Kündigung von Arbeits- und Mietvertrag – per Fax NICHT wirksam
Hier liegt die häufigste Falle. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Auch die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses verlangt die schriftliche Form (§ 568 Abs. 1 BGB). Gesetzliche Schriftform bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändig unterschriebene Urkunde – und die kommt beim Fax nicht an, sondern nur eine Kopie der Unterschrift. Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden, dass ein Fax die gesetzliche Schriftform nicht wahrt (BGH, Urteil vom 28.01.1993 – IX ZR 259/91, zur Bürgschaft). Solche Kündigungen müssen im Original zugehen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Bote.
Vollmachten – Original kann verlangt werden
Eine Vollmacht können Sie per Fax vorab übermitteln, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Das Bundessozialgericht hat 2025 entschieden, dass ein Jobcenter im Widerspruchsverfahren die Vollmacht im Original verlangen darf und eine gefaxte Kopie nicht genügt (BSG, Urteil vom 23.09.2025 – B 4 AS 10/24 R). Schicken Sie das Original also zusätzlich per Post, wenn die Gegenseite es anfordert.
Arten von Rechtsdokumenten, die Sie faxen können
Neben Einspruch und Widerspruch werden zum Beispiel diese Unterlagen häufig per Fax verschickt:
- Verträge und Vereinbarungen – unterschriebene Angebote, Auftragsbestätigungen, Vergleichsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen (sofern das Gesetz keine strengere Form verlangt)
- Gerichtsunterlagen – Schriftsätze, Stellungnahmen und Anträge von Privatpersonen, die sich selbst vertreten
- Vollmachten – als Vorabkopie; das Original kann nachgefordert werden
- Einwilligungen und Entbindungen – Schweigepflichtentbindungen, Anforderungen von Akteneinsicht
- Immobilienunterlagen – Angebote, Unterlagen für Hausverwaltung und Makler
- Steuerunterlagen – Einspruch, Antrag auf Fristverlängerung oder Belege für das Finanzamt; für US-Steuerbehörden siehe unseren Leitfaden Fax an das IRS senden
- Unternehmensunterlagen – Korrespondenz mit Kammern, Registern und Behörden
- Aufenthaltsrechtliche Unterlagen – Nachweise und Begleitschreiben an die Ausländerbehörde
Wenn ein Fax nicht reicht: Neben Kündigungen von Arbeits- und Mietverträgen gilt das für alles, was notariell beurkundet oder beglaubigt sein muss, für Testamente im Original und für Urkunden, die im Original vorzulegen sind. Fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach, ob eine gefaxte Kopie genügt.
So bereiten Sie Rechtsdokumente für das Faxen vor
Ein wenig Vorbereitung hilft enorm. Schlecht vorbereitete Dokumente sind der häufigste Grund, warum juristische Faxe nicht verwertbar sind oder erneut gesendet werden müssen.
Erstellen Sie einen sauberen, kontrastreichen Scan
Wenn Ihr Dokument auf Papier vorliegt, scannen Sie es mit 300 DPI in Schwarzweiß. Farbscans erzeugen größere Dateien und sehen auf dem empfangenden Faxgerät oft schlechter aus. Verwenden Sie einen Flachbettscanner, wenn Sie Zugang zu einem haben. Wenn nicht, funktioniert der integrierte Scanner Ihres Handys gut – die iOS-Notizen-App und Google Drive bieten beide Dokumenten-Scanfunktionen. Unser Leitfaden zum Fax vom Handy senden erklärt das Scannen Schritt für Schritt.
Verwenden Sie nach Möglichkeit PDF
PDF ist das sicherste Format für juristische Faxe. Es bewahrt Layout, Schriftarten und Formatierung geräteübergreifend. Wenn Sie mit einem Word-Dokument arbeiten, exportieren Sie es vor dem Hochladen als PDF. JustFax Online unterstützt PDF, PNG, JPEG und TIFF – für mehrseitige Rechtsdokumente ist PDF aber die beste Wahl.
Prüfen Sie Seitenausrichtung und Reihenfolge
Öffnen Sie vor dem Senden Ihre Datei und blättern Sie jede Seite durch. Alle Seiten sollten richtig herum, in der richtigen Reihenfolge und vollständig lesbar sein. Auf dem Kopf stehende oder gedrehte Seiten sind ein häufiges Problem bei Handy-Scans. Gerichte und Behörden bearbeiten große Mengen eingehender Faxe – niemand ruft Sie an, um eine korrigierte Fassung anzufordern.
Stellen Sie sicher, dass Unterschriften sichtbar sind
Unterschreiben Sie Einspruch, Widerspruch oder Schriftsatz und achten Sie darauf, dass die Unterschrift im Scan deutlich sichtbar ist. Helle oder dünne Unterschriften können bei der Faxübertragung verblassen. Unterschreiben Sie am besten mit einem schwarzen Stift.
Deckblatt beifügen
Ein Deckblatt ist für die meisten Faxe optional, für Rechtsdokumente aber sehr empfehlenswert. Alternativ können Sie die Angaben auch in den Kopf Ihres Schreibens aufnehmen. Wichtig sind:
- Empfänger und zuständige Stelle (z. B. „Finanzamt München, Rechtsbehelfsstelle" oder „Amtsgericht Köln, Geschäftsstelle Abt. 12")
- Faxnummer des Empfängers
- Ihr Name und Ihre Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail)
- Aktenzeichen, Steuernummer oder Kundennummer
- Seitenzahl (einschließlich Deckblatt)
- Kurzbeschreibung des Inhalts (z. B. „Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 vom 12.09.2026")
Die Seitenzahl ist besonders wichtig: Kommen bei der Geschäftsstelle nur 8 von 10 angekündigten Seiten an, fällt sofort auf, dass bei der Übertragung etwas schiefgelaufen ist.
Rechtsdokumente online faxen – Schritt für Schritt
Wenn Sie kein Faxgerät haben (und die meisten Menschen haben keins), ist ein Online-Faxdienst der einfachste Weg. So funktioniert es mit JustFax Online:
- Dokument hochladen. Laden Sie Ihr PDF (oder eine Bilddatei) hoch. Möglich sind Dateien bis 20 MB und 200 Seiten – mehr als genug für die meisten juristischen Unterlagen.
- Faxnummer eingeben. Geben Sie die Faxnummer des Empfängers mit Landesvorwahl ein, für Deutschland also +49 und die Vorwahl ohne führende Null.
- Bezahlen und senden. Ein Fax kostet 4,95 € für bis zu 4 Seiten, jede weitere Seite 0,55 € (ggf. zzgl. MwSt.; den Gesamtbetrag sehen Sie vor dem Bezahlen). Kein Konto, kein Abo. Ihre Karte wird nur vorgemerkt und erst belastet, wenn das Fax zugestellt wurde.
Der gesamte Vorgang dauert wenige Minuten. Ist die Leitung des Empfängers besetzt, versucht JustFax Online es automatisch erneut – schlagen alle Versuche fehl, zahlen Sie nichts.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zum Online-Faxversand. Wenn Sie Unterlagen an ein Gericht, eine Botschaft oder eine Kanzlei im Ausland senden, hilft unser Leitfaden zum internationalen Faxversand bei der richtigen Nummernformatierung.
Sendebericht: Nachweis für die Frist – und seine Grenzen
Nach erfolgreicher Zustellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Unter Fax abrufen sehen Sie außerdem Empfängernummer, Seitenzahl sowie Beginn und Ende jedes Übertragungsversuchs. Speichern Sie diese Angaben (z. B. als Screenshot oder PDF) zusammen mit dem gesendeten Dokument.
Wichtig ist, was dieser Nachweis leisten kann: Er belegt, dass und wann Ihr Fax übertragen wurde. Ein sicherer Beweis dafür, dass es beim Empfänger tatsächlich vollständig angekommen ist, ist er nicht. Der Bundesgerichtshof sieht im „OK"-Vermerk eines Sendeberichts lediglich ein Indiz für den Zugang, keinen Anscheinsbeweis (BGH, Beschluss vom 21.07.2011 – IX ZR 148/10). Für eine Frist kommt es darauf an, dass das Fax rechtzeitig beim Empfangsgerät der Behörde oder des Gerichts eingeht. Senden Sie deshalb nicht erst kurz vor Mitternacht und rufen Sie bei wichtigen Fristen an, um den Eingang bestätigen zu lassen.
Sicherheitsaspekte bei juristischen Faxen
Rechtsdokumente enthalten oft sensible Informationen – Steuer-ID, Kontodaten, Gesundheitsdaten, Falldetails. Sicherheit ist daher wichtig.
So schützt Online-Fax Ihre Daten: Ihr Dokument wird verschlüsselt hochgeladen und dann über das Telefonnetz an das Faxgerät des Empfängers übertragen, genau wie ein herkömmliches Fax. Ihre hochgeladenen Dateien werden nach der Zustellung gelöscht und nicht dauerhaft auf unseren Servern gespeichert.
Im Vergleich zu E-Mail: Ein Fax geht direkt an die gewählte Nummer. Es landet nicht versehentlich in einem weitergeleiteten Postfach und liegt nicht dauerhaft auf fremden Mailservern.
Praktische Vorsichtsmaßnahmen:
- Prüfen Sie die Faxnummer vor dem Senden – ein gesendetes Fax lässt sich nicht zurückholen
- Nutzen Sie öffentliches WLAN nur mit Bedacht
- Rufen Sie bei besonders sensiblen Unterlagen an, um den Empfang zu bestätigen
- Bewahren Sie die Sendebestätigung und das gesendete Dokument auf
Wie Ihr Dokument in jeder Phase behandelt wird – vom Upload bis zur Löschung –, erklärt unser Leitfaden zur Online-Fax-Sicherheit.
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
Senden an eine veraltete Faxnummer. Behörden und Kanzleien ändern Faxnummern häufiger als man denkt. Nehmen Sie die Nummer aus dem aktuellen Bescheid, dem Briefkopf oder der offiziellen Website.
Zu knapp vor Fristablauf senden. Ist das Empfangsgerät besetzt oder gestört, kann sich die Zustellung verzögern. Senden Sie fristgebundene Schreiben möglichst früh am Tag und mindestens einige Tage vor Ablauf.
Kündigung von Job oder Wohnung per Fax. Diese Kündigungen sind per Fax unwirksam (§ 623, § 568 BGB). Das Original muss zugehen.
Datei vor dem Hochladen nicht prüfen. Unscharfe Seiten, fehlende Unterschriften, falsche Reihenfolge – alles mit einer kurzen Kontrolle vermeidbar.
Annehmen, dass alle Dokumente gefaxt werden können. Manche Stellen verlangen Originale oder elektronische Einreichung. Fragen Sie im Zweifel nach.
FAQ
Ist ein gefaxtes Rechtsdokument rechtlich wirksam?
Das hängt von der vorgeschriebenen Form ab. Einspruch beim Finanzamt und Widerspruch gegen Behördenbescheide können Sie per Fax wirksam einlegen. Wo das BGB die gesetzliche Schriftform verlangt (§ 126 BGB) – etwa bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB) oder Mietvertrags (§ 568 BGB) –, genügt ein Fax dagegen nicht, weil nur eine Kopie der Unterschrift ankommt. Viele Verträge kennen gar keine Formvorschrift; dort ist ein Fax unproblematisch.
Akzeptieren Gerichte Faxe?
Von Privatpersonen ja: Bei Schriftsätzen per Telefax genügt die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie (§ 130 Nr. 6 ZPO). Rechtsanwälte und Behörden müssen dagegen seit 2022 elektronisch einreichen, in der Regel über das beA (§ 130d ZPO). In Verfahren mit Anwaltszwang können Privatpersonen nicht selbst wirksam einreichen.
Kann ich ein notariell beglaubigtes Dokument faxen?
Sie können eine Kopie faxen – beim Empfänger kommt aber nur eine Kopie an, nicht das beglaubigte Original. Manche Stellen akzeptieren das als Vorabübermittlung, das Original müssen Sie dann per Post nachreichen. Fragen Sie beim Empfänger nach.
Wie beweise ich, dass ich ein Fax rechtzeitig gesendet habe?
Bewahren Sie die Zustellbestätigung und die Übertragungsdetails (Empfängernummer, Seitenzahl, Uhrzeit) zusammen mit dem gesendeten Dokument auf. Sie belegen Zeitpunkt und Übertragung, sind aber kein zwingender Beweis für den Zugang. Bei wichtigen Fristen lassen Sie sich den Eingang telefonisch bestätigen.
Kann ich Rechtsdokumente vom Handy faxen?
Ja. Sie brauchen weder Faxgerät noch App. Scannen Sie Ihr Dokument mit der Handykamera, speichern Sie es als PDF und laden Sie es im Browser bei JustFax Online hoch. Unser Leitfaden zum Faxen vom Handy zeigt, wie es geht.
Jetzt Rechtsdokument faxen: Dokument hochladen – Sie zahlen nur, wenn das Fax zugestellt wurde.